Hier mal eine Aussage zur SSB Bandbreite. Diese Antwort habe ich vom BAKOM erhalten
Artikel 1.152 des Internationalen Radioreglements besagt:
Die erforderliche Bandbreite ist für eine gegebene Sendeart diejenige Breite des Frequenzbandes die gerade ausreicht, um die Übertragung der Nachricht mit der Geschwindigkeit und Güte sicherzustellen, welche unter den gegebenen Bedingungen erforderlich ist.
Dieser Artikel wurde in die „Amateurfunkdienst Vorschriften“ 3.4, Sendearten und erforderliche Bandbreite, übernommen.
Das heisst, es gibt keine konkreten Grenzwerte für die belegte Bandbreite.
Um eine gute Verständigung zu gewährleisten, ist es bei einer Telefonie-Verbindung erforderlich den NF-Frequenzbereich vom ca. 300 – 3100Hz zu übertragen. Das ergibt eine Bandbreite von ca. 2800Hz.
Da bei SSB Aussendungen die Breite des HF-Spektrums identisch ist zum Spektrum der modulierenden NF, ergibt sich eine belegte Bandbreite von ca. 2800Hz (2k80J3E). Abhängig von den NF-Filtern senderseitig kann diese Bandbreite etwas variieren, grösser als 3kHz sollte sie aber nicht sein.
Wir gehen bei einer SSB-Aussendung von einer Bandbreite von 2.8kHz aus
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